Sanierungsdringlichkeit asbesthaltiger Brandschutzklappen

Bis 1989 wurden in vielen Brandschutzklappen asbesthaltige Bauteile verwendet. Deren Prüfung ist nun eine Herausforderung.

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Asbesthaltige Brandschutzklappen

Brandschutzklappen sind ein wichtiger Bestandteil von Lüftungsanlagen. Sie werden im Brandfall automatisch verschlossen und verhindern so, dass sich Feuer und Rauch durch die Lüftungsanlage im Gebäude ausbreiten können. Da Asbest sehr hitzebeständig ist, wurden bis zum Verbot im Jahre 1989 in Brandschutzklappen auch asbesthaltige Bauteile eingesetzt, so zum Beispiel die Klappenblätter oder die Anschlagdichtungen.

Gesundheitliche Gefahren durch asbesthaltige Brandschutzklappen

Die heute noch im Einsatz befindlichen Brandschutzklappen aus dieser Zeit sind mittlerweile seit über 30 Jahren in Betrieb. Damit überschreiten sie die von den Herstellern oft empfohlene Betriebsdauer von 25 Jahren deutlich. Nach so vielen Betriebsjahren sind die asbesthaltigen Bauteile oft gealtert und die Wahrscheinlichkeit von Beschädigungen steigt. So können Dichtungen zerfallen und die Oberflächen der Klappenblätter porös werden.  

Ein aufgeschobenes Problem

Bis ins Jahr 2018 bestanden hier für asbesthaltige Brandschutzklappen keine besonderen Sicherheitsvorkehrungen bei Wartungen oder Sanierungsbedarf, sofern keine Abnutzungserscheinungen auftraten und die Brandschutzklappen nach den damaligen gesetzlichen Bestimmungen verbaut wurden (siehe Asbestrichtlinie). Diese Richtlinie gilt seit der LASI-Verordnung der Landesminister Stand 2018, die den Umgang mit allen Schadstoffen regelt, nicht mehr. Heute sind deutschlandweit immer noch ca. 500.000 asbesthaltige Brandschutzklappen in Betrieb. Gemäß Asbestrichtlinie werden asbesthaltige Brandschutzklappen kategorisch mit der niedrigsten Dringlichkeitsstufe III („Neubewertung langfristig erforderlich“) bewertet.  Da bei intakten Brandschutzklappen keine direkte Sanierungserfordernis besteht, schieben viele Immobilienbetreiber die nötige Sanierung nach wie vor auf.

Stark beschädigt asbesthaltige Anschlagdichtung
Stark beschädigt asbesthaltige Anschlagdichtung

Bau- und Gefahrstoffrecht

Neben der potentiellen Freisetzung von Asbestfasern aus maroden Anschlagdichtungen („Litaflex“) mit einem Asbestgehalt von ca. 60 Prozent, wird auch die brandschutzrechtliche Zulassung der Brandschutzklappen zum Problem.

Forschungsergebnisse von Sakosta zeigen, dass bei jedem Auslösen des Klappenblatts bis zu 40.000 Asbestfasern/m³ freigesetzt werden. Bei jedem Auslösen wird die Anschlagdichtung weiter beschädigt. Das Auslösen ist jedoch bei jeder einzelnen Wartung der Brandschutzklappen notwendig.

Prüfer scheuen Risiko – Gebäudeeigentümer riskieren Betriebserlaubnis

Durch Auslösung des Klappenblattes verursachte Ablösung von Asbestschaumstoff
Durch Auslösen des Klappenblattes verursachte Ablösung von Asbestschaumstoff

Die Freisetzung von Asbestfasern bei der Brandschutzklappenprüfung hat dazu geführt, dass mehr und mehr Wartungsunternehmen die Prüfung asbesthaltiger Brandschutzklappen nicht mehr durchführen. Manche Gebäudeeigentümer setzen die Prüfungs- bzw. Wartungsarbeiten aus und kommen so ihren gesetzlichen Verpflichtungen hinsichtlich des Brandschutzes nicht mehr nach.

Die für die Wartung notwendigen Schutzmaßnahmen und vorgeschriebene Raumluftmessung in den angeschlossenen Räumen wird im Vergleich zur Sanierung der Brandschutzklappe schon nach wenigen Jahren unwirtschaftlich. In der Praxis findet daher in vielen Fällen lediglich eine Sichtprüfung statt, die den jedoch brandschutzrechtlichen Ansprüchen nicht genügt. Generell ist ein zeitnaher Austausch der Brandschutzklappen aus brandschutz- und schadstoffrechtlichen Gesichtspunkten empfehlenswert und auch ökonomisch sinnvoll. 

Sakosta bewertet sachkundig

Unsere fachkundigen Prüfer bewerten den Zustand und die Sanierungsdringlichkeit von asbesthaltigen Brandschutzklappen. Die Bewertung erfolgt stets nach den Vorgaben der „Handlungsempfehlungen zum Umgang mit asbesthaltigen Brandschutzklappen“ des Gesamtverbandes Schadstoffsanierung e.V. (GVSS) vom Oktober 2020.

Zweistufiges Bewertungssystem für viele Brandschutzklappen

In einigen Fällen kann die Sanierung aufgrund der hohen Anzahl asbesthaltiger Brandschutzklappen nicht innerhalb kurzer Zeit durchgeführt werden.  In diesen Fällen bestimmt Sakosta in einem zweistufigen Bewertungsverfahren zum einen die Priorisierung der zu sanierenden Brandschutzklappen gemäß Handlungsempfehlung des GVSS. Zum anderen ermittelt Sakosta auch die Möglichkeiten einer im Einklang mit dem Gefahrstoffrecht stehenden brandschutzrechtlichen Prüfung der vorerst im Gebäude verbleibenden Brandschutzklappen.

Sakosta organisiert Sanierung

Neben der schadstoffrechtlichen Bewertung von Brandschutzklappen erfasst Sakosta auch alle für eine Sanierung notwendigen Informationen, wie z.B. weitere schadstoffhaltige Bauteile im Umfeld der Brandschutzklappen. Sakosta unterstützt Immobilienbetreiber auch im weiteren Sanierungsverlauf und führt bei Bedarf Ausschreibungen, Ausführungsplanungen und Sanierungsüberwachungen durch.

Regenrohre aus Asbestzement im direkten Umfeld der asbesthaltigen Brandschutzklappe
Regenrohre aus Asbestzement im direkten Umfeld der asbesthaltigen Brandschutzklappe

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