Kampfmittelräumung
Unter allen Industrienationen weist die Bundesrepublik Deutschland auf ihrem Staatsgebiet die höchste Belastung durch Kampfmittel auf. Die Ursachen dafür sind vielfältig. Sie reichen von kriegerischen Auseinandersetzungen im 19. und 20. Jahrhundert, über unsachgemäße Munitionsvernichtung, bis hin zu militärischem Regelbetrieb.
Kampfmittelbelastung in Deutschland
Woher stammen die Kampfmittel?
Allein zur Zeit des Zweiten Weltkrieges wurden über dem heutigen Bundesgebiet ca. 1,4 Mio. Tonnen Bomben abgeworfen, wovon nach belastbaren Schätzungen noch ca. 100.000 Tonnen als Blindgänger im Boden verblieben sind. Insbesondere für den Betrieb von Baustellen stellt dies eine große Gefahr dar, da im Erdreich verbliebene Bombenblindgänger im Zuge von Erdarbeiten beschädigt, angebohrt oder durch Erschütterungswirkung zur Detonation gebracht werden können. Auch durch den Alterungsprozess von Sprengstoff sowie der Zündmechanismen steigt die Gefahr von Selbstdetonationen im Laufe der Zeit.
Gefahr durch Kleinmunition
Ebenso von kleineren Kampfmitteln wie zum Beispiel Artilleriegeschossen, Flakgranaten, und Infanteriemunition geht eine nicht unerhebliche Gefahr aus. Munitionsbelastung dieser Art besteht bis heute, häufig auch in ländlichen Gebieten.
Schritte zur Freigabebescheinigung
Bei Bauvorhaben sind Bauträger verpflichtet, die Sicherheit auf ihrer Baustelle zu gewährleisten. Dies schließt Maßnahmen zur Gefahrenabwehr durch Kampfmittel mit ein. Dazu erfolgt im ersten Schritt die Durchführung einer prospektiven Kampfmittelerkundung auf Grundlage historischer Kriegsluftbilder. Können Kampfmittel nicht ausgeschlossen werden, sind im nächsten Schritt weiterführende technische Erkundungsmaßnahmen in Form geophysikalischer Sondierverfahren erforderlich. Deren Eignung muss standortabhängig geprüft werden, da eine Vielzahl an potentiellen Sondier-Erschwernissen existiert.
Die Bergung kampfmittelverdächtiger Objekte birgt eine hohe Gefahr, weshalb diese ausschließlich von nach §7 SprengG zertifizierten Fachunternehmen unter Einsatz von Befähigungsscheininhabern nach §20 SprengG durchgeführt werden darf.
Sakosta erteilt Freigabebescheinigung
Mit Abschluss aller Maßnahmen zur Kampfmittelräumung zertifizieren wir Ihnen die Kampfmittelfreiheit nach ATV DIN 18299.
Sakosta ist ein nach §7 SprengG zertifiziertes Fachunternehmen. Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind ausgebildete Fachplanerinnen und Fachplaner für Kampfmittelräumung und zertifiziert nach §20 SprengG.
Gerne beraten wir Sie in allen Phasen der Kampfmittelräumung.
Unsere Leistungen im Bereich Kampfmittelräumung
Auf Grundlage von Kriegsluftbildern und zeitgenössischer Literatur führen wir für Sie eine fachgerechte Kampfmittelvorerkundung durch.
Erhärtet sich der Kampfmittelverdacht für Ihr Grundstück, übernehmen wir für Sie die notwendigen Maßnahmen zur technischen Kampfmittelerkundung.
Als Fachfirma gem. §7 SprengG erstellen wir für Sie Räumkonzepte und Ausschreibungsunterlagen, veranlassen die Beräumung und erteilen die Freigabebescheinigung.