Baufeldfreimachung

Wo ungenutzte, unrentable Immobilien oder Bausünden weichen, entsteht wertvolles Areal. Um für die Folgenutzung ein hindernisfreies und unbelastetes Baufeld zu erhalten, ist sorgfältige Planung notwendig. Unser interdisziplinäres Team aus Fachleuten begleitet Sie in jeder Phase – von der Umwelt Due Diligence bis zur fertigen Baugrube – sicher durch das Projekt. Durch verlässliche Bewertungen, plausible Kostenprognosen und ein zielgerichtetes Projektmanagement stellen wir die Weichen für den Erfolg Ihres Projektes. Unsere Unterstützung bei der Begleitung zur Einhaltung und Umsetzung der Bauherrenpflichten garantiert Planungs-, Kosten- und insbesondere Rechtsicherheit.

Ein entsprechend breites Spektrum an Einzelleistungen – von der Grundlagenermittlung bis zur erfolgreichen Ausführung – deckt unser Leistungspaket Baufeldfreimachung (gemäß AHO-Baufeldfreimachung/Altlasten, 2014) ab. Es umfasst die interdisziplinäre Beratung, die Planung, Erkundung und Ausschreibung, die Begleitung und Projektsteuerung, die Überwachung sowie die Dokumentation. Auch bei der Stilllegungskoordination und dem Behördenmanagement unterstützen wir Sie, bis zum Erhalt aller notwendigen Genehmigungen.

Zeit und Kostendruck steigen unaufhörlich. Umso wichtiger ist es, mit dem Projektstart die Weichen für den Projekterfolg zu stellen. Die Basis dafür sind sichere Bewertungen und plausible Kostenprognosen. Als Grundlage dienen:

  • Umwelt Due Diligence
  • Schadstoffuntersuchung Gebäude und Boden: historische Erkundung, technische Erkundung,
    Sanierungsuntersuchung
  • Kostenschätzung
Abriss, Rückbau oder Demontage – wir ermitteln für Sie die passenden Vorgehensweisen und Maßnahmen und erstellen ein entsprechendes Konzept mit Projektplan. Dies umfasst:
  • Generalplanung Baufeldfreimachung
  • Vorlage einer Sanierungskonzeption
  • Erstellung einer Rückbau- und Entsorgungskonzeption
  • Durchführung der Baugrubenplanung
  • Vorbereitung und Erstellung von Anträgen sowie Genehmigungen (z.B. Abbruchantrag, Baugenehmigung, Wasserrechtsantrag)

Für die fachübergreifende und projektspezifische Umsetzung aller Maßnahmen übernehmen wir für Sie die Detailplanung, erstellen Leistungsbeschreibungen und Ausschreibungsunterlagen und begleiten Sie bei der Auftragsvergabe:

  • Wir ermitteln die notwendigen Mengen und Massen
  • Wir fertigen Leistungsbeschreibungen und Leistungsverzeichnissen
  • Wir erstellen Vergabe- und Ausschreibungsunterlagen
  • Wir führen Aufklärungsgespräche
  • Wir werten Angebote aus
  • Wir erstellen Preisspiegel
  • Wir führen Vergabeverhandlungen und geben Vergabeempfehlungen
  • Kostenberechnung
  • Budgetplanung mit Kostenüberwachung
  • Mittelabflussplanung
  • Rechnungsprüfungen
  • Projektbuchhaltungen und Kostenerstattungsmanagement
  • Kosten- und Leistungsmanagement.

Dabei gilt es schon in der Terminplanung, auch ausreichend Pufferzeiten für Entscheidungs-, Prüf- und Freigabezeiträume, Genehmigungen, Einflüsse beteiligter Dritter oder auch Mobilisierungs- und Lieferzeiträume zu berücksichtigen.

Mit unserer jahrzehntelangen Erfahrung bei der Steuerung Ökologischer Großprojekte sind wir der starke Partner an ihrer Seite und sorgen für ein Maximum an Termin- und Kostensicherheit.

Während des gesamten Projektablaufs unterstützen wir mit durchgängiger Projektbegleitung, bei der durch definierte und zielgerichtete Schnittstellen Informationsverlust vermieden wird. Folgende Leistungen können wir in leitender Funktion übernehmen:
  • Örtliche Bauüberwachung
  • Bauleitung / Bauoberleitung
  • Fachbauleitung Schadstoffsanierung / Rückbau
  • SiGeKo (Sicherheits-und Gesundheitsschutzkoordination)
  • Entsorgungsmanagement
  • Beweissicherung, Immissionsschutz
  • Dokumentation Rückbau und Entsorgung
Im Rahmen der Baufeldfreimachung gibt es zahlreiche rechtliche Vorgaben zu beachten. Damit Sie Rechtssicherheit bei Ihrem Projekt haben, verfolgen und bearbeiten wir folgende rechtliche Bauherrnpflichten für Sie:
  • Allgemeine Pflichten (§ 823 BGB): Prüfung, ob eine Gefahrenlage für die Umwelt durch z.B. den Rückbau, die Sanierungen oder die Eröffnung eines Verkehrs geschaffen wird bzw. vorliegt
  • Pflichten nach Baustellenverordnung (§ 3 BaustellV): Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination bei besonders gefährlichen Arbeiten, Aufstellen eines Sicherheits- und Gesundheitsschutzplans (SiGe-Plan)
  • Pflichten nach Gefahrstoffverordnung (GefStoffV): Erstellen einer Gefährdungsbeurteilung, Information über Gefahrenquellen und Verhaltensregeln; Tätigkeiten mit Gefahrstoffen in kontaminierten Bereichen erfordert die Beauftragung von Unternehmen mit Sach- und Fachkunde
  • Pflichten nach dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG): Erstellen einer Gefährdungsbeurteilung, Erstellen eines Arbeits- und Sicherheitsplans (nach BGR 128 bzw. TRGS 524)
  • Pflichten nach Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG): Denn hier haften Abfallerzeuger für die ordnungsgemäße Entsorgung und Verwertung der anfallenden Abfälle (Gefahrstoffe, Baustoffe, Bausubstanz und Boden)
  • Vorgehensweisen gemäß VDI-Richtlinie 6202, Blatt 1 und 2

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