Altlasten
Die Nachfrage in Deutschland nach Siedlungs- und Verkehrsflächen ist groß, verfügbare Flächen sind limitiert. Bis 2030 soll im Rahmen der Nachhaltigkeitsstrategie der Bundesregierung zudem die Neuflächeninanspruchnahme auf unter 30 ha pro Tag verringert werden. In der Revitalisierung von Altlastenflächen im urbanen Bereich liegt deshalb eine große Chance, verunreinigte Grundstücke wieder nutzbar zu machen und ökologisch bedeutsame Flächen zu gewinnen.
Mit unserer Kompetenz aus mehr als 30 Jahren Erfahrung in der Altlastenbearbeitung helfen wir Eigentümern und Investoren, alle Fragen zur Wiedernutzbarmachung und Altlastenfreistellung von Grundstücken zu beantworten und dabei etwaige Risiken abzuschätzen.
Beim Kauf, der Veräußerung oder Entwicklung von Gewerbe- und Industriegrundstücken spielen mögliche Investitionshindernisse ebenso eine Rolle wie behördliche Inanspruchnahmerisiken. Grundlage für richtige Entscheidungen sind unter anderem belastbare Informationen zum Altlastenstatus beziehungsweise der Kontaminationssituation einer Fläche.
Beginnend mit der Status-Quo-Aufnahme Ihres Grundstückes begleiten wir Sie in allen Planungsphasen bis hin zur Baureifmachung und Altlastensanierung. Wir unterstützen Sie mit umfassendem Behördenmanagement, von der Entwicklung fundierter Sanierungsszenarien bis hin zur Umsetzung sowie der Überwachung und Dokumentation von Sicherungs- oder Sanierungsmaßnahmen im Sinne des Bundes-Bodenschutzgesetzes.
Unser Ziel: Ihr Projekt mit einem Höchstmaß an Qualität kostensicher und termingerecht zur erfolgreichen Realisierung zu begleiten.
Der erste Schritt einer Bearbeitung vor allem komplexer Altlasten und Altstandorte ist die historische Erkundung. In ihrem Zuge werden Luftbilder und historische Karten ausgewertet, Unterlagen in privaten und öffentlichen Archiven gesichtet und Zeitzeugen befragt. So kann die Nutzungsgeschichte rekonstruiert und altlastenrelevante Verwendung herausgearbeitet werden.
Spätere technische Erkundungsschritte werden räumlich auf konkrete Verdachtsbereiche fokussiert, Proben- und Analysenumfang auf den jeweils konkreten Altlastenverdacht hin ausgerichtet.
Durch eine historische Erkundung ist dann auch eine erste Risikoeinschätzung hinsichtlich möglicher Altlastenherausforderungen Ihres Objektes möglich. Die Ergebnisse der historischen Erkundung sind aussagekräftige Plandarstellungen und ein Konzept für die nachfolgenden technischen Erkundungsschritte.
Voraussetzung für die Bewertung und Gefährdungsabschätzung von Verunreinigungen auf Gewerbe- und Industriegrundstücken sowie von (Alt-)Deponien ist eine auf Ihre Anforderungen zugeschnittene Untersuchungsstrategie. Boden, Bodenluft sowie Grund- und Oberflächenwasser liegen dabei gleichermaßen im Fokus. Basierend auf einer standortbezogenen historischen Erkundung konzipieren unsere Sachverständigen passende Erkundungskonzepte für Ihre Planfläche.
Mit einer normenkonformen technischen Erkundung erhalten Sie als Kunde umfassende Bewertungen aller Gefährdungspfade analog der Bundes-Bodenschutzverordnung durch unsere Experten. In anspruchsvollen Fällen auch durch unsere Sachverständigen nach § 18 Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG). So vervollständigen unsere Altlastengutachten Ihre Entscheidungsgrundlagen.
Für Anlagen, für die ein immissionsschutzrechtliches Genehmigungsverfahren angestrebt wird, kann das Gutachten zu einem Ausgangszustandsberichts (AZB) erweitert werden.
Ob sich aus einem Anfangsverdacht auf schadstoffrelevante Verunreinigungen für den Besitzer einer Altlast oder Kontaminationsfläche ein weiterer Handlungsbedarf ergibt, klären detaillierte umwelttechnische Untersuchungen. Unsere Sachverständigen nach § 18 BBodSchG entwickeln für Sie eine auf Standort und Schadstoff abgestimmte, genehmigungsfähige Sanierungsmethode, diskutieren und vergleichen Varianten und erarbeiten einen angemessenen Lösungsvorschlag. In der Variantenstudie stellen wir den konventionellen Ansätzen (z. B. pump-and-treat, Bodenaustausch) auch innovative Methoden (z. B. ENA, ISCO) gegenüber und wägen hier die Kosten-Nutzen-Relation ab.
Die Sanierungsplanung baut auf den Ergebnissen der Sanierungsuntersuchung bzw. der Variantenstudie auf und beinhaltet die Genehmigungs- und Ausführungsplanung für die Altlastensanierung. Unsere Sachverständigen nach § 18 BBodSchG führen die erforderlichen Teilleistungen der Sanierung in einem Sanierungsplan zusammen. Dieser berücksichtigt auch die Arbeitsschutzmaßnahmen (nach den DGUV-Regeln 101-004) sowie eventuelle Schnittstellen zu anderen Gewerken.
Als Koordinator zwischen den Fach- bzw. Vollzugsbehörden und dem Sanierungspflichtigen prüfen wir, ob eine Verbindlichkeitserklärung des Sanierungsplanes nach § 13 BBodSchG oder der Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrages über die Sanierungsleistungen Vorteile im Sanierungsverfahren bringen kann. Hierzu beraten wir Sie fallweise gerne auch mit juristischer Unterstützung.
Die Qualität einer Sanierungsmaßnahme misst sich in der Einhaltung des Kosten- und Zeitplans, der Wertsteigerung des Grundstückes, der Freistellungsbescheinigung durch die Fachbehörden und vor allem in der Gefahrenvermeidung für Mensch und Umwelt. Damit Ihr Projekt diese Herausforderungen meistert, ist eine maßgeschneiderte und flexible Begleitung, Überwachung und Dokumentation von Sanierungsmaßnahmen durch unsere Experten die richtige Entscheidung. Wir stellen eine im höchsten Maß verantwortungsbewusste Erfolgskontrolle der Sanierung sicher.
Auch Jahrzehnte nach Ende des 2. Weltkriegs werden im Zuge von Bauarbeiten immer wieder Kampfmittel verschiedenster Art aus dieser Zeit gefunden. Ihre Beseitigung stellt oft eine erhebliche zeitliche und finanzielle Herausforderung dar.
Neben Munition oder Blindgängern im Boden müssen oft weitere Möglichkeiten kriegsbedingter Altlasten berücksichtigt werden. Zerstörte Betriebseinrichtungen können zu Verunreinigungen des Untergrundes geführt haben. Bereiche mit Flakstellungen oder Bodenkämpfen können heute noch durch Munitionsresten verunreinigt sein. Bombentrichter, Bunkeranlagen und Splitterschutzgräben wurden oft mit ortsfremdem und schadstoffbelastetem Material verfüllt. Anlagen, in denen Munition hergestellt, zerlegt und vernichtet wurde, können bis heute mit sprengstofftypischen Schadstoffen belastet sein.
Im Rahmen unseres Kampfmittelmanagements kümmern wir uns um die Erfassung, Identifizierung und Beseitigung Ihrer Kampfmittelrisiken.
In der Bauleitplanung oder bei der Entwicklung von Grundstücken ist die Prüfung des Kampfmittelrisikos ein wesentlicher Schritt. Dieses Risiko wird mittels der „Historisch-genetischen Rekonstruktion Kampfmittel“ (HgR-KM) weitgehend erfassbar gemacht. Wesentliche Arbeitsschritte sind eine zeitlich engmaschige Auswertung von Kriegsluftbildern und Trefferbildkarten. Fachliteratur- sowie einschlägige Archivrecherchen und auch Zeitzeugenbefragungen ergänzen die Informationen für die HgR-KM.
Im Auswertebericht werden die Befunde zusammengeführt und dargestellt. Aussagekräftige Pläne visualisieren Befunde zusätzlich, z. B. auf einer aktuellen Orthofotokarte oder bezogen auf die später geplanten Nutzungen.
Aus der „Historisch-genetischen Rekonstruktion Kampfmittel“ ergibt sich der spätere Umgang mit dem Kampfmittelrisiko. Im Rahmen eines Kampfmittelräumkonzeptes wird festgelegt, wann, wo und wie eine Kampfmittelräumung stattfindet.
Je nach Anforderungen und Bedürfnissen wird ein Konzept zur Erlangung vollständiger Kampfmittelfreiheit erstellt oder ein nutzungsabhängiges Räumziel definiert.
Ziel der Kampfmittelnachsuche ist das Aufsuchen, Freilegen, Identifizieren, Bergen und Entsorgen von Kampfmitteln. Dafür kommt neben der Flächenmessung mit Georadar oder Magnetometern auch die Kampfmittelnachsuche mit Baggern, die Freigabe von Bohrpunkten, Verbauachsen und Ankerbereichen oder die Baubegleitung nach § 20 Sprenggesetz zur Anwendung.
Für die vollständige oder nutzungsabhängige Kampfmittelfreigabe Ihrer Entwicklungsfläche arbeiten wir mit Spezialisten zusammen, die über die erforderlichen Zulassungen gemäß Sprenggesetz sowie über die notwendige Erfahrung verfügen.
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